Datenschutzordnung des TC Mengen e.V.

beschlossen Vorstand: Schallstadt-Mengen 16.07.2018

1. Grundsatz

Der TC Mengen e.V. speichert und verarbeitet personenbezogene Daten der Vereinsmitglieder.Der ordnungsgemäße Umgang mit diesen Daten ist in der EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt. Die Datenschutzordnung des TC Mengen regelt den Umgang mit den Daten innerhalb unseres Vereins. Es gilt der Grundsatz der Angemessenheit, die Erhebung personenbezogener Daten werden auf das für die Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins sowie Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt.

2. Personenbezogene Daten beim TC Mengen
Folgende Daten werden beim Eintritt in den Verein erhoben:
- Name, Vorname, Anschrift, email-Adresse , Geburtsdatum
- Bankverbindung
Weitere Daten, die gespeichert werden
- Sportliche Erfolge, LK Punkte, Turnierteilnahmen
- Bilder

3. Zweck der Erhebung der personenbezogenen Daten
Die Daten der Mitglieder werden ausschließlich zur Mitgliedsverwaltung , Beitragserhebung und dem Versand von vereinsinternen Newslettern erhoben. Daten ( Name , Vorname , Alter ) werden außerdem  für Öffentlichkeitsarbeit , Berichterstattung in Medien, und für den Internetauftritt erhoben. Beim Vereinseintritt hat das Mitglied eine  „Einwilligungserklärung-Datenschutz“  zu unterzeichnen. Dort sind auch die Rechte ( Auskunfts – und Widerspruchsrechte) der Mitglieder zu ihren persönlichen Daten aufgeführt.

4. Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte
Mitgliederdaten werden nur an berechtigte Dritte weitergegeben:
- Badischer Sportbund Freiburg ( Mitglieder Bestanderhebung ) 
- Badischer Tennisverband ( namentliche Mannschaftmeldungen , Mitgliederbestandserhebung)
- Turnierportal  TV Pro online ( Teilnehmerorganisation Turniere )
- Platzreservierungssystem TC Mengen ( wann-spiele-ich-Tennis.de)

5. Speicherung der Daten
die Speicherung der Daten für die Mitgliedsverwaltung erfolgt bei einem externen Dienstleister.
Für die Auftragsverarbeitung liegt ein Vertrag mit dem externen Dienstleister vor.
Personenbezogene Daten von Vereinsmitgliedern können auch temporär auf privaten Datenträgern von berechtigten Vorstandmitgliedern gespeichert werden.

6. Löschung von Daten

Daten von Vereinsmitgliedern werden bei Vereinsaustritt auf Antrag gelöscht.

Sollten sonstige gesetzliche oder förderabhängige Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten bestehen, so können sich hieraus abweichende Aufbewahrungsfristen ergeben.

Personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind werden unverzüglich gelöscht oder berichtigt.

7. Berechtigungen innerhalb des Vereins
Die Vorstandsmitglieder des TC Mengen haben Zugangsberechtigung zu der Mitgliederdatenbank.
Jedes Vorstandmitglied hat eine Datenschutzverpflichtungserklärung zu unterzeichnen,
in der eine eigenmächtige,  nicht den Vereinszwecken gemäß   Punkt 3  dieser Verordnung entsprechende, Nutzung der Daten, untersagt ist.

8. Datenschutzbeauftragter

Ein eigenständiger Datenschutzbeauftragter ist beim TC Mengen nicht vorgesehen.
Für den Datenschutz ist der Vorstand verantwortlich.

9. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Gemäß Art. 30 DSGVO hat der Verein ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten zu führen.
Das Verzeichnis wird vom TC Mengen 1 x pro Jahr auf Aktualität überprüft. Verantwortlich für die Aktualität des Verzeichnisses ist der Vorstand 

10. Datenschutz Folgeabschätzung
die Form der Verarbeitung der Daten beim TC Mengen birgt kein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Mitglieder. Von einer Datenschutz Folgeabschätzung wird deshalb beim TC Mengen abgesehen.

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